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Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx be nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymme Fahrzeuge der S haben oftmals kein asymme Bei scheinwerfern mit S Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn in der Regel asymme die linke. Dies ist dazu gedacht, entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden, aber gleichzeitig den rechten S oder durch entsprechende Verformungen des Reflektors (bei modernen Klarglas-scheinwerfern) erzeugt werden. Das Abblendlicht ist ein an Fahrzeugen angebrachtes Licht. Das Abblendlicht (früher auch Fahrlicht) dient zur Ausleuchtung der Fahrbahn vor dem Fahrzeug. Im Gegensatz zum Fernlicht, dessen Ausleuchtung so weit wie möglich geht, endet die ausgeleuchtete Fläche beim Abblendlicht ca. 70 m vor dem Fahrzeug.
Deutsche StVZO § 50 scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht Zurück zu Abblendlicht 1 weitere informationen zum Thema Finden Sie in der Übersicht: Index kfzteile | ||